Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Service / Aktuelles
Aktuelle Neuigkeiten rund um den Führerschein

Unser Service für Sie:

  • Ausbildung auf modernsten und gepflegten Fahrzeugen in Auto, Motorrad und Nutzfahrzeuge Klassen C/C1 und T und L
  • Unterricht mit modernsten Medien, interessant und praxisnah
  • ganzjährig Regelunterricht und Ferienkurse in allen Ferien
  • Motorradbekleidung (Anzüge, Stiefel, Helme usw.) in allen gängigen Größen
  • Motorradbegleitende Zweiradausbildung
  • Mofaausbildung 4 Wochen "kompakt"
  • Sonderausbildungen (evtl. mit eigenem Fahrzeug)
  • Automatik-Ausbildung Klasse B
  • LKW Intensiv- und Individualkurse, Weiterbildungsseminare Modul 1-5 /  T 95
  • ASF-Seminare regelmäßig, (Nachschulung)
  • FES - Fahr Eignungsseminare / Punkteabbau
  • Lehrmaterial Vogelverlag ausgezeichnetes  "Fahren lernen Max"
  • wöchentliche Theorieprüfungen
  • wöchentlich praktische Prüfungen
  • Führerscheinfinanzierung mit "Starthilfe" Vogel Verlag www.fahren-lernen.de
  • Mobilitätsberatung - Pannenkurse auf Wunsch - spezielle Fahrprogramme
  • Kreuzungsbesprechung
  • Vorbereitung und Durchführung von "Fahrproben" beim TÜV
  • Generation 50+ / Fit im Verkehr - praktische Übungen und Neuigkeiten aus der StVo

Aktuelles rund um die Fahrschule:

Win win für alle

Seit August 2021 jetzt bundesweit geregelt, also auch in Baden-Württemberg !!!
AM 15 gilt jetzt auch bei uns.

Es gewinnen alle, bessere Ausbildung, besseres Vorankommen, weniger „frisieren“, bessere Fahrzeuge. Rund herum eine gute Sache.

Die Ausbildung wie seither, also Theorieunterricht mit Prüfung, sowie praktischer Ausbildung mit Prüfungsfahrt.

Kleiner Wermutstropfen, bis zum 16. Lebensjahr bleibt die FE AM 15 auf Bundesgebiet beschränkt, also Auslandsurlaub erst mit 16.

Dynamisch, jung und mobil - A1 "boomt" - der Top-Führerschein zum Einstieg

Seit Frühjahr 2013 dürfen die 125er "offen" fahren ohne Km/h Beschränkung, plus der Chance auf den Aufstiegsführerscheins A2 (ohne Ausbildungspflicht) ist der A1 so attraktiv wie nie zuvor.

Wir haben die Auswahl 4x 125er. Da ist für jeden was dabei.

Klasse AM ist eingeschlossen. Also Quad`s, Mini-Auto 50 ccm/45 km/h sowie auch Dreiräder(Ape) bis 20PS.

Neu im 125èr Zweiradfuhrpark:

Kawa 125 Z mit ABS, der absolute "Burner" ein Naked Bike mit 15 PS und Hightec Ausstattung, dazu die einzige Super-Moto mit Voll-ABS Aprilia 125 SX, sowie unsere LuXXon 125 CC mit ssssssuper niedriger Sitzbank. Als absoluter neuer Hit, unser Piaggio Liberty S 125er Roller mit Voll-ABS, wer den Eintrag nicht scheut, lernt easy - alle echte Funbikes. Leicht und locker zu bedienen mit vielen technischen Features, digitaler Ganganzeige und vieles mehr, Spaß für alle.

Klasse T wie "Traktor" oder Bulldog- praktisch Fahren lernen

Klasse T Ausbildung kennt viele Variationen mit dem Lehrfahrzeug Fendt Vario unserer Fahrschule oder wenn es passt mit eigenen Fahrzeugen(technische Voraussetzungen) Prima Ausbildung mit und ohne Funk " man to man" direkte verständliche Erklärungen der Situation entsprechend angepasst. T - fahren macht richtig "fun".

  • Klasse T Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung
  • Bulldog fahren "g'scheit glernt"
  • zwischen 16 und 18 Jahren bis 40 km/h bbH, ab 18 Jahren max. 60 km/h bbH.lof Zugmaschinen und Sam bis 40km/h bbH.

Neues auch bei der Klasse L

Seither kleiner "Traktor", ab 01.07.2012 darf auch mit der Klasse L ein 40 km/h bbH. Traktor (Landwirtschaftliche Zugmaschine) gefahren werden. Seither nur 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Was bleibt, ist die Regelung, 25 km/h Anhänger (zulassungsfrei) mitzuführen. Die zu fahrende Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 25 km/h. Eine Menge "Holz" was da erlaubt wurde, da Klasse L nur eine theoretische Prüfung voraussetzt.

Peers in Action - in den Ferienkursen - Thema: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Die Peers-Veranstaltung war wieder Spitze. Unsere "Moderatoren" begeisterten und informierten wieder bestens. Ihr Programm ist immer seine Zeit wert. Wir freuen uns auf's nächste Mal. Wir bedanken uns auch bei der lokalen Presse, wie der Teckboten, der hin und wieder über dieses Thema berichten. Infos dazu gibt's in der Fahrschule. Aktionen und Termine können auf unserer Seite unter Termine eingesehen werden. Aktuelles immer auch auf unserer Facebook-Fanpage, auf unserer Newsseite oder auf unserer Fahrschul App.

Neuregelung bei Rettungskräften

Es gibt wieder die Möglichkeit mit 18. Jahren die Klasse C Fahrerlaubnis zu erwerben. Ausnahmeregelung für Rettungskräfte (Feuerwehr, THW, Rettungswagen usw, im und um den Rettungsbetrieb der jeweiligen Rettungskräfte).

Wir fördern und unterstützen Rettungskräfte Feuerwehr, THW und andere Hilfsorganisationen mit attraktiven Angeboten.

Nähere Informationen geben wir Ihnen gerne persönlich in der Fahrschule.

Achtung !!! Regelmäßig wichtige Neuigkeiten aus der StVo FeV und anderen

B 197 Automatik Führerschein
Nun ist es amtlich: Seit dem 1. April 2021 tritt eine neue Automatikregelung in Kraft. Dazu haben uns einige Fragen erreicht. Soweit heute schon möglich, hier erste Antworten.


Zum Ablauf
Die Bewerber absolvieren während ihrer praktischen Ausbildung Klasse B mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug. Ferner haben sie an einem mindestens 15-minütigen Test der Fahrschule teilzunehmen, in dem sie zeigen müssen, dass sie die Fähigkeit zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs besitzen. Über beides stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus. Nach auf einem Automatikfahrzeug bestandener praktischer Prüfung erhalten die Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197, die uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen berechtigt.

Auch im Ausland gültig?
197 ist eine nationale Schlüsselzahl, die lediglich dokumentiert, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keinerlei einschränkende Funktion und ist im Ausland ohne Bedeutung. Somit dürfen Inhaber von Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge führen.

Wann darf der/die Fahrlehrer/-in mit den Schaltstunden beginnen?
Dafür gibt es keine rechtliche Regelung. Die Aufteilung der Ausbildung in Automatik- und Schaltstunden wird dem pädagogischen Ermessen der Fahrlehrer/-innen überlassen. Es ist deshalb auch zulässig, die Sonderfahrten teils mit einem Schalt- oder Automatikfahrzeug durchzuführen.

Darf ein Teil der Schaltstunden mit einem Simulator durchgeführt werden?
Nein. Für den Einsatz von Fahrsimulatoren bei der Fahrausbildung gibt es in Deutschland keine rechtliche Grundlage. Simulatorstunden sind somit kein zulässiger Ersatz für vorgeschriebene praktische Ausbildung.

Ab wann kann die Schlüsselzahl 197 beantragt werden?
Das ist noch nicht bekannt. Der Antrag der Länder, das Inkrafttreten auf den 1. April 2021 zu verschieben, wurde vor allem damit begründet, dass Einzelheiten des rechtlichen und organisatorischen Verfahrens zum Antrag noch festgelegt werden müssen.

Wann müssen sich Bewerber für die Schlüsselzahl 197 entscheiden?
Es ist auch noch nicht bekannt, ob die Entscheidung für die Schlüsselzahl 197 schon im Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stehen muss oder sich der Bewerber auch erst im Lauf der Ausbildung dafür entscheiden kann.

Können auch Inhaber einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 78 die Neuregelung nutzen?
Ja. Die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf das Führen von Automatikfahrzeugen der Klasse B kann nach mindestens 10 Schaltstunden und dem erfolgreichen 15-minütigen Test aufgehoben werden. In diesem Fall wird die Schlüsselzahl 78 durch die Schlüsselzahl 197 ersetzt.

Was gilt bei der Erweiterung auf die Klasse BE oder auf eine C- oder D-Klasse?
Nach der europäischen Führerscheinrichtlinie führt eine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klasse BE bzw. einer C- oder D-Klasse immer zur Schlüsselzahl 78, wenn nicht zuvor eine Prüfung auf einem Schaltwagen absolviert wurde. Dies kann z. B. vor der Erweiterung durch eine verkürzte Prüfung der Klasse B vermieden werden.

Gute Beratung der Fahrschule ist hier ein weiteres Mal gefragt.

Das "magische" Datum ist ab 19.01.2013.

Die wichtigste Neuerung betrifft Fahrer der Klasse C1 und C1E die den Erwerb ihrer Klasse ab dem Stichdatum 19.01.2013 erreicht haben. Das rückwirkende Gesetz wurde innerdeutsch zurückgenommen und auf FE nach dem 28.12.2016 ausgelegt. Ich bin gespannt was noch kommt, das ist noch nicht das Ende.

Des Weiteren wurde die Klasse C1 (Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5t z.G) zur Personenbeförderung auch mit weniger als 9 Fahrgastplätzen zur Klasse D1(kleiner Busschein) verpflichtet . Das ist eine große Schwierigkeit für Handwerk und Dienstleistung in der Zukunft. Entscheidend ist die Zulassung als N - NUTZFAHRZEUG DANN ALLES OK ODER ZULASSUNG M - PERSONENBEFÖRDERUNG DANN ACHTUNG Klasse D1 GENAU SCHAUEN:

Änderung bei Klasse A2, ab Neuerwerb dürfen nur noch Motorräder gefahren werden die bei der maximalen Leistung das doppelte der erlaubten 48PS(35KW) haben. Fazit max. 96PS/70KW, nichts mehr mit Drosseln meines wunsch "Mopeds".

Der Hit bei der Mofa Prüfbescheinigung, ab sofort dürfen mit dem "Mofaschein" auch 2 sitzige Mofas gefahren  werden. Zusätzlich erlaubt auch mehrspurige Kleinfahrzeuge so fern bei beiden Neuerungen in der Betriebserlaubnis eingetragen. 2 Sitze / 25 Km/h b.b.H

Gerne informieren wir sie auch persönlich über genaue Details und weitere Änderungen.

In kürze werden wir bei Download - einen groben Abzug der 11. Änderung einstellen.

neues zum Führerscheinrecht

Die großen Änderungen im Führerscheinrecht sind durch. "Altes weg und neues her"

  • Die A Klassen wurden frisch sortiert und umbenannt A1, A2, A und AM. Altersgrenzen, Leistung und Geschwindigkeiten sind geändert worden. Leichte Aufstiegsmöglichkeiten jetzt in die höheren Klassen.
  • AM ab 15 Jahren.
  • Beim Pkw Klasse B blieb fast alles beim Alten. Pkw mit Anhänger bietet jetzt 3 Möglichkeiten B, B197, B96 und BE.
  • In den Lkw Klassen C und CE wurde das Mindestalter angehoben auf wieder 21, somit wird C1E richtig interessant - Lkw bis 7,5t mit 18 Jahren.
  • Die Klassen T und L blieben fast unverändert.
  • A 80 vorgezogener A mit der Möglichkeit auf Trikes


Genaue Infos geben wir Ihnen gerne auch persönlich in unseren Fahrschulen.

Wer soll da noch durchblicken? Wir schon  - Generation 50 Plus

Wir machen gerne mit ihnen bewertete Rückmeldungsfahrten oder Trainingsfahrten und Übungen bestimmter Verkehrssituationen (Autobahn, City usw.)
Generation 50 Plus - eine Aktion des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, wir unterstützen diese und geben gerne Informationen darüber.

Themenschwerpunkte dieser Aktionen sind:

  • Rechtsänderungen und Auslegung dieser
  • neue Assistenzsysteme und ihre Funktion
  • Wirtschaftliches Fahren
  • Neues Punktesystem seit 01.05.2014
  • Umgang mit modernen Fahrzeugen und deren Sicherheitstechnik

Neues zur StVO, Theorieprüfung am Computer usw.

  • Neuerungen zur Straßenverkehrsordnung können Sie jederzeit bei uns in der Fahrschule erfahren.

Seit geraumer Zeit sind kleine Videosequenzen eingeführt sogenannte Wahrnehmungsbilder. Kurze Filme und anschließend die Fragen dazu. Zudem gibt es eine Menge geänderte und neue Prüfungsfragen. Laufend gibt es Änderungen. Bleib auf dem neusten Stand.

Seit 2010 gibt es auch an der TÜV Prüfstelle in Kirchheim die Theorie-Prüfung mit PC. Informationen zur PC-Prüfung geben wir Ihnen gerne.

Wir bieten verschiedenste Lehrmittel zum Lernen am PC, I-Pad, mit App aufs Handy oder mit den guten alten Bögen, sowie die Trainingsmöglichkeiten auf die Theorieprüfung in der Fahrschule.

  • "Guat g'lernt - leicht b'standa!"
Zum Seitenanfang