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Jetzt für den Führerschein Klasse T in Weilheim an der Teck & Kirchheim unter Teck anmelden

Traktorführerschein.

Du möchtest einen Führerschein für die Land- oder Forstwirtschaft erwerben und suchst die perfekte Fahrschule für dein Vorhaben? Dann bist du bei uns richtig!

Wir haben im Laufe des langjährigen Bestehens unserer Fahrschule bereits viele Schüler auf dem Weg zum Traktorführerschein begleitet.

Fahrzeugart: Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis bbH 60 km/h, landwirtschaftliche und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Mindestalter: 16 Jahre (für bbH 40 km/h)
18 Jahre (für bbH 60 km/h)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klassen: L, AM
Ausbildungdauer: Der theoretische Teil umfasst 12 Doppelstunden von jeweils 90 Minuten Grundstoff plus 6 Doppelstunden (á 90 Minuten) Zusatzstoff Traktortechnik. Eine vorgeschriebene Mindestanzahl an Übungsfahrstunden gibt es nicht.

Definition Führerschein Klasse T

Mit dem Führerschein Klasse T darfst du Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis bbH 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bbH 40 km/h führen  – vorausgesetzt, der Fahrzeugführer ist mindestens 18 Jahre alt. Für 16- bis 18-jährige Personen liegt die Grenze bei bbH 40 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Darüber hinaus umfasst die Führerscheinklasse selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Futtermischwagen, Mähdrescher, Mäher, Häcksler, Rüben- und Kartoffelvollernter, Bagger, Raupen, Gabelstapler usw. bis bbH 40 km/h, Unimogs für die Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h ab 16 Jahren und 60 km/h ab 18 Jahren. 

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