Klasse B – Autoführerschein in Weilheim an der Teck & Kirchheim unter Teck mit uns zur Fahrerlaubnis
Das musst du zum Klassiker unter den Führerscheinen wissen.
Genieße die Unabhängigkeit, die dir der Autoführerschein bietet! In unserer Fahrschule in Weilheim an der Teck & Kirchheim unter Teck lernst du mit erfahrenen Fahrlehrern, modernen Fahrzeugen sowie ausführlichem Material alles für die theoretische und praktische Prüfung.
Im Laufe des langjährigen Bestehens unserer Fahrschule haben wir bereits viele Fahrschüler auf dem Weg zum Führerschein begleitet und freuen uns, auch dich bald bei uns begrüßen zu dürfen.
Fahrzeugart: | PKW |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Begleitetes Fahren: | 17 Jahre |
Geltungsdauer: | 15 Jahre (anschließend muss eine neue Führerscheinkarte beantragt werden, es ist aber keine weitere Prüfung abzulegen) |
Vorbesitz erforderlich: | nicht erforderlich |
Mindestanzahl Theoretische Stunden: | Grundwissen: 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) und Auto-Technik (2 Doppelstunden à 90 Mintuen) |
Mindestanzahl Praktische Stunden: | Es ist keine Anzahl an Übungs Fahrstunden vorgeschrieben, die ein Fahrschüler absolvieren muss. Zusätzlich zu den Übungsstunden sind bundesweit zwölf Sonderfahrten (je 45 Minuten) vorgeschrieben: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten |
Definition Klasse B – Autoführerschein
Der Klasse B – Autoführerschein, auch als Pkw-Führerschein und Führerschein Klasse B bekannt, erlaubt es dir, alle Kraftfahrzeuge, außer der Klassen A1, A2 und A, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.500 Kilogramm z.G. zu führen.
Eine weitere Voraussetzung ist, eine maximale Zahl von 8 Fahrgastplätzen (1+8 Sitzplätze).
Mit dem Führerschein Klasse B ist es außerdem erlaubt, einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm oder einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilogramm zu nutzen, sofern die Gesamtmasse von Fahrzeug und Anhänger 3.500 Kilogramm z.G. nicht überschreitet.
Besonderheiten der Führerscheinklasse B sind das begleitete Fahren ab 17 (BF17) und die Schlüsselzahl B96:
Das begleitete Fahren ab 17 erfordert das Beisein einer mindestens 30-jährigen Person, die seit mindestens fünf Jahren den Autoführerschein besitzt und höchstens einen Punkt in Flensburg hat. Nach dem 18. Geburtstag darf der Führerscheinbesitzer allein fahren.