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B196-Erweiterung in Weilheim an der Teck & Kirchheim unter Teck erwerben – Inhalte und Voraussetzungen

Attraktive Erweiterung für Besitzer des Führerscheins Klasse B.

Wusstest du, dass du mit dem Autoführerschein auch ein Leichtkraftrad 125 cm³ / 15 PS fahren darfst? Besitzer des Führerscheins Klasse B können die Führerschein-Erweiterung B196 für das Motorrad in ihrem Führerschein nachtragen lassen.

Erforderlich ist die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs in der Fahrschule. Eine theoretische oder praktische Prüfung ist für den Erwerb der B196-Erweiterung nicht nötig.

Vorraussetzung sind 4 x 90 Minuten Zweiradtechnik Theorie und mind. 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung (je nach Begabung auch mehr Übungsstunden möglich). Ein praktische Ausbildung auf Schaltung oder Automatik ist möglich, ohne späteren Eintrag.  

Definition B196-Erweiterung

Bei der Schlüsselzahl B196 handelt es sich nicht um eine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung / Fahrerschulung des bereits vorhandenen Führerscheins Klasse B.

Diese erlaubt es, Krafträder samt Beiwagen zu führen, deren Hubraum maximal 125 Kubikmeter beträgt, die höchstens 11 kW Motorleistung (15 PS) erbringen und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei bis zu 0,1 kW/kg liegt.

Für die Erteilung der B196-Erweiterung musst du seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und an einem Kurs in der Fahrschule teilnehmen.

Erst, wenn die Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen ist, ist sie auch tatsächlich gültig. Die Bescheinigung allein reicht nicht aus.

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