Führerschein B197 in Weilheim / Teck oder Kirchheim / Teck machen – jetzt anmelden!
Schaltwagen? Automatikauto? Mit diesem Führerschein geht beides.
Das Besondere an dem Kombi-Führerschein B197? Du darfst sowohl Schalt- als auch Automatikwagen fahren – mehr Flexibilität bei der Fahrzeugwahl geht nicht. In der Fahrschule Kübel in Weilheim / Teck und Kirchheim / Teck erhältst du eine Ausbildung mit modernen Fahrzeugen und engagierten Fahrlehrern auf dem neuesten Kenntnisstand.
Fahrzeugart: | Autos mit Schalt- und Automatikgetriebe |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Begleitetes Fahren: | 17 Jahre |
Geltungsdauer: | 15 Jahre (anschließend muss eine neue Führerscheinkarte beantragt werden, es ist aber keine weitere Prüfung abzulegen) |
Vorbesitz erforderlich: | nicht erforderlich |
Mindestanzahl Theoretische Stunden: | Grundwissen: 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) und Auto-Technik (2 Doppelstunden á 90 Minten) |
Mindestanzahl Praktische Stunden: |
Es ist keine Anzahl an Übungsstunden vorgeschrieben, die ein Fahrschüler absolvieren muss. Zusätzlich zu den Übungsstunden sind bundesweit zwölf Sonderfahrten (á 45 Minten) vorgeschrieben: 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten |
Was ist der Führerschein B197?
Bei der Führerscheinklasse B197 handelt es sich um eine Erweiterung der Klasse B, mit der du Kraftfahrzeuge der Klasse B (bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätze inklusive Fahrer) führen darfst – auch, wenn du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast. Voraussetzung ist, dass du mindestens 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) in einem Schaltwagen absolviert und die Schaltkompetenz durch eine 15-minütige Schaltkompetenzprüfung mit dem Fahrlehrer nachgewiesen hast.
Zum Hintergrund: Die Klasse B197 wird seit dem 1. April 2021 angeboten und soll die Fahrerlaubniserteilung flexibler gestalten. Der Code „B197“ wird im Führerschein eingetragen, aber es gilt keine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge. Inhaber dürfen somit Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe fahren.
Wichtige Informationen zum Führerschein Klasse B197 mit 17 Jahren
Ebenso wie den regulären Führerschein Klasse B kannst du auch den Kombischein B197 bereits mit 17 Jahren erwerben. Auch hier ist bis zum 18. Geburtstag zu beachten, dass beim Fahren eine mindestens 30-jährige Person, die seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzt, anwesend sein muss.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger
Wenn du die Führerscheinprüfung absolviert hast, musst du eine zweijährige Probezeit bestehen. Sollte es in diesem Zeitraum zu einem sogenannten A-Verstoß kommen, ist die Teilnahme an einer Nachschulung beziehungsweise an einem Aufbauseminar für Fahranfänger gesetzlich vorgeschrieben. Zu den A-Verstößen gehören zum Beispiel das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Rotlichtverstöße, Missachtung der Vorfahrtsregeln sowie Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss. In dem Aufbauseminar lernen die Teilnehmer, riskantes Fahrverhalten künftig zu vermeiden.