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Traktorführerschein in Weilheim an der Teck & Kirchheim unter Teck – melde dich jetzt in unserer Fahrschule an

Bei uns bist du richtig, wenn es um LoF-Zugmaschinen geht. 

In der Land- und Forstwirtschaft sind die Anforderungen an die Fahrzeuge äußerst hoch, da schwere Güter bewegt werden müssen. Aus diesem Grund sind spezielle Führerscheine für die Nutzung der Fahrzeuge zu erwerben.

Unsere Fahrschule in Weilheim an der Teck & Kirchheim unter Teck bietet neben der Ausbildung in den Führerscheinklassen A, B und C selbstverständlich auch die Möglichkeit, Traktorführerscheine zu erlangen.

Dazu gehört unter anderem der Traktorführerschein.

Führerscheine für die Land- und Forstwirtschaft – Klassen L und T

Diese Landwirtschaft- und Forstwirtschaft-Führerscheine kannst du bei uns absolvieren:

Hast du Fragen zu den Sonderführerscheinen, die du in unserer Fahrschule machen kannst? Oder möchtest du dich direkt anmelden? Dann freuen wir uns auf deine Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular!

Ausführliche Informationen erhältst du zudem auf den folgenden Seiten. Wir freuen uns, dich erfolgreich zum Führerschein bringen zu dürfen!

Klasse L – Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft

Der Führerschein Klasse L ist ideal für die gelegentliche Nutzung von Zugmaschinen in der Landwirtschaft. Mit dem Führerschein Klasse L, den du ab dem 16. Lebensjahr machen kannst, darfst du Zugmaschinen Solo bis bbH 40 km/h fahren, sowie Fahrzeugkombinationen bis zu 2 Anhänger mit der bbH von dann 25 km/h (zulassungsfreie Anhänger). 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis bbH 25 km/h sind auch eingeschlossen. 

Klasse T – Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft

Mit dem T-Führerschein ist es möglich, ab dem 18. Lebensjahr Zugmaschinen bis 60 km/h zu steuern. Vor dem 18. Lebensjahr ist ausschließlich die Nutzung von LoF - Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erlaubt.  Darüber hinaus ist es im Besitz des Führerscheins Klasse T zulässig, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Stapler, Bagger, Mähdrescher,...) bis bbH 40 km/h zu führen. 

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