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Zweiradführerschein in Weilheim an der Teck & Kirchheim unter Teck – melde dich jetzt für deine Fahrausbildung an!

Diese Führerscheine kannst du in unserer Fahrschule machen.

Du möchtest schon bald die Straße auf zwei Rädern erobern und das Gefühl purer Freiheit genießen? Der Zweiradführerschein verleiht dir die gewünschte Unabhängigkeit.

Vom Mofa-Führerschein bis hin zum großen Motorradführerschein reicht das Ausbildungsangebot unserer Fahrschule in Weilheim an der Teck & Kirchheim unter Teck in der Sparte Zweiradführerschein. Du lernst bei erfahrenen und engagierten Fahrlehrern sowie auf modernen Zweirädern. Ziel ist es, dich perfekt auf die theoretische und praktische Prüfung vorzubereiten.

Die Zweiradführerscheine auf einen Blick

Unsere Fahrschule deckt das komplette Spektrum der Zweiradführerscheine ab.

Mofa-Prüfbescheinigung

Beim Mofa handelt es sich um eine Prüfbescheinigung, die Jugendliche bereits im Alter von 15 Jahren erwerben können. Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen, wobei nur eine theoretische Prüfung abzulegen ist.

Klasse AM – Roller-Führerschein

Auch mit 15 Jahren:  Führerschein Klasse AM

Erlaubt sind: Zweirädrige Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h zu führen. 

Klasse A1 – kleiner Motorradführerschein

Der Führerschein Klasse A1, auch als kleiner Motorradführerschein bekannt, erlaubt es, Motorräder mit und ohne Beiwagen mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht sowie dreirädrige Krafträder bis 15 kW (20 PS). Mindestalter: 16 Jahre und Beginn der Probezeit. 

Klasse A2 – der Aufbauführerschein

Hast du den Führerschein Klasse A2 erworben, darfst du Motorräder mit einer Höchstleistung bis 35 kW (48 PS) und einem maximalen Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von 0,2 kW pro Kilogramm bewegen.

Klasse A – großer Motorradführerschein

Wenn du im Besitz des Führerscheins Klasse A bist, kannst du alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Sowie Trikes.

Im Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich. 

Klasse A80

Klasse A80 – ist eine besondere Regelung, die dir ab 21 Jahren das Fahren leistungsstarker Motorräder ermöglicht – jedoch mit gewissen Einschränkungen.

Schlüsselzahl B 196 - 125ccm, 25 Jahre

Der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl B 196 erlaubt es, Krafträder mit 125 Kubik Hubraum und einer Motorleistung bis 11 kW zu bedienen. Dafür ist eine Fahrerschulung in der Fahrschule notwendig. 

Du bist an einer Ausbildung in unserer Fahrschule interessiert? Dann freuen wir uns auf deinen Anruf, deine E-Mail oder deine Nachricht über das Kontaktformular.

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